Barrierefreiheitserklärung
Der Forschungsbereich Städtebau der Technischen Universität Wien ist bemüht, seine Website www.urbanism-tuwien.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.urbanism-tuwien.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Ausnahmen von der Barrierefreiheit bestehen bei archivierten PDF-Dokumenten, deren nachträgliche Aufbereitung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Ebenfalls ausgenommen sind Inhalte Dritter (z.B. eingebettete Videos) sowie ältere Büroanwendungsformate, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, da diese nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen. Sollten Sie Zugang zu Inhalten eines bestimmten, nicht barrierefreien Dokuments benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, Ihnen die Inhalte in einer alternativen, zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1.4.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG erfolgte in Form einer Selbstbewertung durch den Forschungsbereich Städtebau der TU Wien.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 1.9.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert und ausgebaut. Die Barrierefreiheit und Zugänglichkeit sind uns dabei ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie sämtliche Mitteilungen und Anregungen an: stb@tuwien.ac.at. Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle: https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder eine ihm zuordenbare Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Website der FFG.